Service

Information zur Abrechnung

Die Preise sind an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) angelehnt, können deren Höchstsätze jedoch überschreiten, da die GebüH 1985 eingeführt und deren Sätze seitdem nicht mehr angepasst wurden.

Aus diesem Grund bin ich leider gezwungen, einen zusätzlichen Differenzbetrag aufzuschlagen. Dieser Differenzbetrag ist von Ihnen zu tragen. Dies kann dazu führen, daß Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen die Rechnungsbeträge nicht in voller Höhe übernehmen.

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre private Krankenversicherung/Zusatz-versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet.

Privatpatienten

Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell keine Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker, sodass ich hier nach der Honorarvereinbarung abrechne und Sie eine Rechnung über den geleisteten Betrag erhalten.

Im Falle, dass Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen erstattet, erstelle ich Ihnen eine Rechnung gemäß GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Die Dauer der Therapien ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Krankheitsbild.

Terminstornierung

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Termin abgesagt bzw. verschoben werden muss. Dies ist selbstverständlich kein Problem, sofern Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vorab darüber informieren.

Ihr Termin ist speziell für Sie gebucht und bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich 30 € in Rechnung stellen.